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Anda Sprachschule in Berlin – einfach, erfolgreich und mit Vergnügen!

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Bildungsurlaub

Bildungsurlaub Die Anda Sprachschule bietet die Möglichkeit zum anerkannten Bildungsurlaub berufsbezogene Sprachkurse. Zurzeit werden Sprachkurse für Spanisch als Bildungsurlaub anerkannt.
Spanisch Super-Intensivkurse
Wichtige Informationen:

- Beantragung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn des Bildungsurlaubs.
- Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren.
- Unterrichtszeit pro Tag mindestens 6 x 45 min.
- Übertragbarkeit auf folgenden Zeitraum bei Nicht-Inanspruchnahme nicht möglich.

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber ihrem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder beruflichen Weiterbildung dienen. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) in der Fassung vom 24.10.1990 (GVBl. S. 2209), zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes vom 17.05.1999 (GVBl. S. 178).

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle Berliner Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig vom Lebensalter. Für Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Lands Berlin.

Wie viel Bildungsurlaub gibt es?

Der Bildungsurlaub beträgt 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr.

Wofür kann die Freistellung erfolgen?

Bildungsurlaub kann von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für eine von der zuständigen Senatsveraltung anerkannten Bildungsveranstaltung der beruflichen Weiterbildung und/oder politischen Bildung gewährt werden. Auszubildende können sich nur für politische Bildungsveranstaltungen für den Bildungsurlaub freistellen lassen.

Wie wird der Anspruch geltend gemacht?

Bildungsurlaub wird beim Arbeitgeber beantragt. Inanspruchnahme und Zeitpunkt des Bildungsurlaubs sind dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitzuteilen. Dem Arbeitgeber ist die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und der Anerkennungsbescheid der zuständigen Senatsverwaltung bzw. bei als anerkannt geltenden Veranstaltungen im Sinne des §11 (1) des BiUrlG die Bestätigung der Einrichtung vorzulegen.
Wer erteilt Auskünfte zum Bildungsurlaub?

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Referat II D – Berufliche Qualifizierung
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028 – 1484, 1485, 1482, 1496
FAX: (030) 9028 – 2173

Email: Bildungsurlaub@senias.berlin.de

Webseite: https://www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/index.html

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